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INFORMATION ÜBER DATENVERARBEITUNG
ZU DEN RECHTEN DER BETROFFENEN NATÜRLICHEN PERSON
MIT BEZUG AUF DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN
EINLEITUNG
KAPITEL I – BEZEICHNUNG DES VERANTWORTLICHEN
KAPITEL II – BEZEICHNUNG DER AUFTRAGSVERARBEITER
KAPITEL III – VERARBEITUNGEN BEZÜGLICH DER BESCHÄFTIGUNG
KAPITEL IV – DATENVERARBEITUNG IN VERBINDUNG MIT DEM VERTRAG
KAPITEL V – DATENVERARBEITUNG AUF DER GRUNDLAGE VON GESETZLICHEN PFLICHTEN
KAPITEL VI – ÜBERSICHT DER RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
KAPITEL VII – DETAILLIERTE INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
KAPITEL VIII – VORLEGUNG DES ANTRAGS DER BETROFFENEN PERSON, MASSNAHMEN DES VERANTWORTLICHEN
EINLEITUNG
Die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend: Verordnung) schreibt vor, dass der Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen soll um für die betroffene Person jede Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten in bündiger, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in eindeutiger und gemeinverständlicher Sprache zu gewähren, ferner dass der Verantwortliche die Ausübung der Rechte der betroffenen Person fördert.
Die Pflicht auf vorherige Information für die betroffene Person ist auch vom Gesetz CXII von 2011 über das Informationsselbstbestimmungsrecht und die Informationsfreiheit vorgeschrieben.
Mit den nachfolgend beschriebenen Informationen kommen wir dieser gesetzlichen Pflicht nach.
Die Informationen müssen auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht oder für die betroffene Person auf ihren Antrag übermittelt werden.
KAPITEL I
BEZEICHNUNG DES VERANTWORTLICHEN
Herausgeber dieser Informationen und Verantwortlicher zugleich:
Firmenname: MERICO Components Zrt
Sitz: 9081 Győrújbarát, Kisbaráti major
Firmenregisternummer: Cg.08-10-001826
Steuernummer: 11701743-2-08.
Vertreten von: Mak Enrico, CEO
Rufnummer: +36-96-543-783
Fax: +36-96-543-784
E-Mail: enrico.mak@merico.net
Webseite: www. merico.hu
(nachfolgend: Gesellschaft)
KAPITEL II
BEZEICHNUNG DER AUFTRAGSVERARBEITER
Auftragsverarbeiter: jene natürliche oder juristische Person, Stelle öffentlicher Gewalt, Agentur oder irgendwelche sonstige Stelle, die im Namen des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet; (Artikel 4 Absatz 8 der Verordnung)
Für den Einsatz des Auftragsverarbeiters ist keine vorherige Einwilligung der betroffenen Person nötig, sie muss jedoch informiert werden. Dementsprechend erteilen wir nachfolgende Informationen:
Zur Erhaltung und Verwaltung ihrer Webseite setzt unsere Gesellschaft einen Auftragsverarbeiter ein, der die IT Dienstleistungen (Web Hosting) erbringt, und dabei verwaltet er – für die Dauer unseres Vertrages mit ihm – die auf der Webseite angegebenen personenbezogenen Daten, er ist für die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Server verantwortlich.
Bezeichnung dieses Auftragsverarbeiters:
Firmenname: Abakusz Kft.
Sitz: 9023-Győr, Attila utca 24
Firmenregisternummer: 08-09-004296
Steuernummer:11136413-2-08
Vertreten von: Herrn Miklós Budai
Rufnummer:+36-96-550-212
Fax: +36-96-550-231
E-Mail:info@abakusz.hu
Webseite: www.abakusz.hu
Zur Erfüllung ihrer Steuer- und Rechnungslegungspflichten setzt unsere Gesellschaft mittels eines Buchführungsvertrages eine externe Dienstleisterin ein, die auch die personenbezogenen Daten der natürlichen Personen, die mit unserer Gesellschaft mittels Vertrag oder als Auszahler in Kontakt treten, verarbeitet, zum Zwecke der Erfüllung der Steuer- und Rechnungslegungspflichten unserer Gesellschaft.
Bezeichnung dieser Auftragsverarbeiterin:
Firmenname: ICT Europa Finance Kft.
Sitz:1117-Budapest, Fehérvári út 50-52
Firmenregisternummer: 01-09-935243
Steuernummer:12457124-2-43
Vertreten von: Herrn György Lovász
Rufnummer: +36-1-3344279
Diesen Auftragsverarbeitern werden von unserer Gesellschaft die zur Zustellung der bestellten Ware nötigen personenbezogenen Daten verfügbar gemacht (Name, Adresse, Rufnummer der betroffenen Person), und damit wird die Ware zugestellt.
Diese Dienstleister sind:
die Ungarische Post
Kurierdienst
Firmenname: DPD Hungária Kft.
Sitz:1158-Budapest, Késmárk u. 14 B.ép.
Firmenregisternummer:01-09-888141
Steuernummer:13034283-2-42
Vertreten von: Herrn Szabolcs Czifrik
Rufnummer: +36-1-5016200
Diese Auftragsverarbeiterin ist im Auftrag unserer Gesellschaft – für die Dauer unseres Vertrages mit ihr – für die Beobachtung mit Überwachungskameras am Arbeitsplatz einschließlich der dazugehörigen Datenverarbeitung verantwortlich.
Name der Dienstleisterin: "Megoldás" Kft.
Firmenname: "Megoldás" Kft.
Sitz: 1046-Budapest, Podmaniczky u. 57. 2.em. 14
Firmenregisternummer: 01-09-196903
Steuernummer: 22468091-2-08
Vertreten von: Herrn Csaba Pákozdi
Rufnummer: +36-30-9299135
KAPITEL III
DATENVERARBEITUNG BEZÜGLICH DER BESCHÄFTIGUNG
(1) Von den Arbeitnehmern dürfen ausschließlich solche Daten verlangt und registriert werden, sowie nur solche ärztlichen Eignungsuntersuchungen dürfen durchgeführt werden, die zur Errichtung, Erhaltung und Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bzw. zu den Sozialwohlstandsleistungen nötig sind und die personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer nicht verletzen.
(2) Um die berechtigten Interessen als Arbeitgeberin geltend zu machen (Artikel 6 Absatz (1) Buchstabe f) der Verordnung) verarbeitet die Gesellschaft zum Zwecke der Errichtung, Erhaltung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses die nachstehenden Daten der Arbeitnehmer:
beziehungsweise die von Positionierungssystemen aufgezeichneten Daten.
(3) Daten für Krankheit oder Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft werden von dem Arbeitgeber nur aus dem Zwecke verarbeitet um in dem Arbeitsgesetzbuch festgesetzte Rechte oder Pflichten zu erfüllen.
(4) Empfänger der personenbezogenen Daten: Vorsteher des Arbeitgebers, Ausüber der Befugnis als Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragsverarbeiter für Arbeitswesen bei der Gesellschaft
(5) Für die Eigentümer der Gesellschaft dürfen nur solche personenbezogenen Daten übermittelt werden, welche sich auf die Führungskräfte beziehen.
(6) Dauer für die Speicherung der personenbezogenen Daten: 3 Jahre nach der Aufhebung der Beschäftigung.
(7) Der betroffenen Person ist vor dem Beginn der Verarbeitung mitzuteilen, dass die Verarbeitung auf dem Arbeitsgesetzbuch und auf der Geltendmachung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers basiert.
(1) Hinsichtlich des Arbeitnehmers können nur solche Eignungsprüfungen eingesetzt werden, die von Gesetzen mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis vorgeschrieben werden, oder welche zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten, die in Gesetzen für das Arbeitsverhältnis bestimmt sind, nötig sind. Vor der Prüfung sind die Arbeitnehmer detailliert unter anderem darüber zu informieren, nach der Ermessung welcher Fähigkeiten, Fertigkeiten sich die Eignungsprüfung richtet, was für Geräte und Methode für die Prüfung verwendet werden. Ist die Durchführung der Prüfung gesetzlich vorgeschrieben, dann müssen für die Arbeitnehmer auch der Titel des Gesetzes und der genaue Artikel des Gesetzes bekannt gegeben werden.
(2) Der Arbeitgeber kann die Testblätter für die Eignung und die Fertigkeit sowohl vor der Errichtung des Arbeitsverhältnisses als auch während dessen mit den Arbeitnehmern ausfüllen lassen.
(3) Eindeutig in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und zur effizienterer Leistung und Organisierung der Arbeitsabläufe können Testblätter, die zur Erforschung psychologischer Merkmale oder Persönlichkeitsmerkmale geeignet sind, von einer größeren Gruppe der Arbeitnehmer nur dann ausgefüllt werden, wenn die im Laufe der Bewertung entdeckten Daten nicht mit jedem konkreten Arbeitnehmer verbunden werden können, das heißt die Daten werden anonym verarbeitet.
(4) Zur Verarbeitung geeignete Daten: Tatsache der Eignung zum Job, und die dazugehörigen Bedingungen.
(5) Rechtsgrundlage der Verarbeitung: berechtigtes Interesse des Arbeitgebers.
(6) Ziel der Verarbeitung personenbezogener Daten: Errichtung, Erhaltung eines Arbeitsverhältnisses, Besetzung eines Jobs
(7) Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien: Das Resultat der Prüfung kann für die geprüften Arbeitnehmer bzw. für den die Prüfung durchführenden Experten bekannt gemacht werden. Der Arbeitnehmer bekommt Bescheid nur darüber, ob die geprüfte Person zu der Arbeit geeignet ist oder nicht, und was für Bedingungen dazu gesichert werden müssen. Die Details der Prüfung und deren volle Dokumentation können jedoch für den Arbeitnehmer nicht bekannt gemacht werden.
(8) Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten: 3 Jahre nach der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses.
(1) Zur Verarbeitung geeignete personenbezogene Daten: Name der natürlichen Person, Ort u. Zeit der Geburt, Name der Mutter, Adresse, Befähigungsdetails, Foto, Rufnummer, E-Mail-Adresse, Notizen (ggf.) des Arbeitgebers über den Bewerber.
(2) Ziel der Verarbeitung personenbezogener Daten: Bewertung von Anträgen, Bewerbungen, Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit den Ausgewählten. Die betroffene Person ist darüber zu informieren, wenn der Arbeitgeber nicht sie zu dem jeweiligen Job ausgewählt hat.
(3) Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Einwilligung der betroffenen Person.
(4) Empfänger der personenbezogenen Daten, bzw. Empfängerkategorien: Vorsteher der Gesellschaft, der zur Ausübung der Rechte des Arbeitgebers berechtigt ist, Arbeitnehmer, die für Arbeitswesen verantwortlich sind.
(5) Dauer der Bewahrung der personenbezogenen Daten: Bis zur Beurteilung des Antrags, Bewerbung. Die personenbezogenen Daten von nicht ausgewählten Bewerbern sind zu löschen. Zu löschen sind die Daten auch derjenigen, die ihren Antrag, ihre Bewerbung zurückgezogen haben.
(6) Der Arbeitgeber kann die Bewerbungen nur beim Vorliegen der expliziten, eindeutigen und freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person bewahren, sofern er die Bewahrung dieser zur Erzielung seiner Datenverarbeitungsziele in Einklang mit den Gesetzen benötigt. Diese Einwilligung ist von den Bewerbern nach dem Abschluss des Aufnahmeverfahrens zu verlangen.
(1) Sollte die Gesellschaft ein E-Mail-Postfach dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen, kann der Arbeitnehmer diese E-Mail-Adresse und dieses E-Mail-Postfach ausschließlich zu den Aufgaben seines Jobs verwenden, damit die Arbeitnehmer Kontakt miteinander darüber halten können oder in Vertretung des Arbeitgebers mit den Kunden, anderen Personen und Organisationen Briefwechsel durchführen können.
(2) Der Arbeitnehmer darf das E-Mail-Postfach für persönliche Zwecke nicht benutzen, er kann in dem E-Mail-Postfach keine persönlichen Briefe speichern.
(3) Der Arbeitgeber ist berechtigt den vollen Inhalt und die Benutzung des E-Mail-Postfaches regelmäßig – dreimonatlich – zu kontrollieren und dabei stellt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung dar. Die Kontrolle hat das Ziel die Einhaltung der Instruktionen des Arbeitgebers für die Benutzung des E-Mail-Postfaches zu kontrollieren (Artikel 8, und 52 des Arbeitsgesetzbuches).
(4) Die Kontrolle darf von dem Vorsteher des Arbeitgebers oder von dem Ausüber der Rechte des Arbeitgebers durchgeführt werden.
(5) Sofern von den Umständen der Kontrolle nicht ausgeschlossen, ist es zu sichern, dass der Arbeitnehmer an der Kontrolle anwesend ist.
(6) Vor der Kontrolle ist der Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass aufgrund welcher Interessen des Arbeitgebers die Kontrolle durchgeführt wird, von wem die Kontrolle durchgeführt werden darf, - gemäß welchen Vorschriften die Kontrolle durchgeführt werden kann (Einhaltung des Gradualismus) und wie das ganze Verfahren abläuft -, was für Rechte und Rechtsbehelfe zu der Datenverarbeitung in Verbindung mit der Kontrolle des E-Mail-Postfaches erreichbar sind.
(7) Bei der Kontrolle ist der Gradualismus anzuwenden, somit ist vor allem aus der E-Mail-Adresse und dem Betreff festzustellen, dass diese in Verbindung mit den Aufgaben des Jobs des Arbeitnehmers sind und keinen Privatzwecken dienen. Den Inhalt von E-Mails mit keinem Privatzwecken darf der Arbeitgeber ohne Beschränkung überprüfen.
(8) Sollte im Gegensatz mit den Verfügungen der vorliegenden Information festgestellt werden, dass der Arbeitnehmer das E-Mail-Postfach für persönliche Zwecke verwendet hat, ist der Arbeitnehmer aufzufordern die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen. Sollte der Arbeitnehmer abwesend sein oder zur Zusammenarbeit nicht bereit sein, werden die personenbezogenen Daten bei der Kontrolle von dem Arbeitgeber gelöscht. Wird das E-Mail-Postfach irgendwie anders als diese Information gebraucht, hat der Arbeitgeber das Recht gegen den Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Rechtsfolgen anzuwenden.
(9) Der Arbeitnehmer hat das Recht auf die Datenverarbeitung in Verbindung mit der Kontrolle des E-Mail-Postfaches seine in dem relevanten Kapitel dieser Information beschriebenen Rechte auszuüben.
(1) Computer, Laptops, Tablet-Geräte, die von der Gesellschaft dem Arbeitnehmer zwecks Arbeitsleistung verfügbar gemacht werden, dürfen von dem Arbeitnehmer ausschließlich nur zur Erfüllung seiner Jobsaufgaben verwendet werden, die Benutzung dieser für Privatzwecke ist von der Gesellschaft verboten, auf diesen Geräten darf der Arbeitnehmer keinerlei personenbezogene Daten, Briefwechsel verarbeiten und speichern. Der Arbeitgeber hat das Recht die auf diesen Geräten gespeicherten Daten zu kontrollieren. Für die Kontrolle dieser Geräte seitens des Arbeitgebers und deren Rechtsfolgen sind im Übrigen die Vorschriften in dem obigen Punkt 1.4 richtunggebend.
(1) Der Arbeitnehmer darf nur Webseiten besichtigen, die mit seiner Jobsaufgabe in Verbindung stehen, die Internetbenutzung für persönliche Zwecke am Arbeitsplatz ist vom Arbeitgeber untersagt.
(2) Die Berechtigte der Internetregistrationen, die als Jobsaufgabe im Namen der Gesellschaft durchgeführt werden, ist die Gesellschaft, dabei sind auf die Gesellschaft hinweisende ID, Passwort zu verwenden. Sind auch die personenbezogenen Daten zur Registration anzugeben, so hat die Gesellschaft bei der Aufhebung der Beschäftigung die Löschung dieser zu veranlassen.
(3) Die Internetbenutzung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber kontrollieren, wofür und für die Rechtsfolgen die Bestimmungen unter 1.4 richtunggebend sind.
(1) Es ist vom Arbeitgeber nicht erlaubt Firmenhandys zu Privatzwecken zu benutzen, das Handy kann nur zu Zwecken in Verbindung mit der Arbeitsleistung verwendet werden, und der Arbeitgeber kann die Rufnummern und Daten sämtlicher ausgehenden Anrufe sowie die auf dem Handy gespeicherten Daten kontrollieren.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet zu melden, falls er das Firmenhandy zu Privatzwecken benutzt hat. In diesem Falle kann die Kontrolle derart durchgeführt werden, dass der Arbeitgeber eine Anrufliste mit Details von der Telefongesellschaft verlangt und den Arbeitnehmer ersucht um die angerufenen Nummern der Privatrufe auf dem Dokument unerkennbar zu machen. Der Arbeitgeber kann vorschreiben, dass die Kosten der Privatrufe von dem Arbeitnehmer getragen werden.
(3) Im Übrigen sind für die Kontrolle samt Rechtsfolgen die Bestimmungen unter 1.4 richtunggebend.
(1) Rechtsgrundlage für die Verwendung des GPS Systems ist das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, mit dem Zweck Arbeitsorganisierung, Logistik und die Kontrolle der Erfüllung der Pflichten des Arbeitnehmers.
(2) Verarbeitete Daten: amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, zurückgelegte Route, Dauer der Kfz-Benutzung.
(3) Die Kontrolle kann nur während der Arbeitszeit stattfinden und die geographische Lage der Arbeitnehmer kann außer der Arbeitszeit nicht kontrolliert werden. Im Übrigen sind für die Kontrolle seitens des Arbeitgebers samt Rechtsfolgen die Bestimmungen unter 1.4 maßgebend.
(1) Unsere Gesellschaft verwendet ein elektronisches Überwachungssystem an ihrem Sitz und Standort (in den Büros keine) um das menschliche Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, das Geschäftsgeheimnis und die Vermögensgegenstände zu schützen, das auch Video-, Audio- oder Video- und Audioaufzeichnung ermöglicht, dementsprechend ist auch das Verhalten der betroffenen Person als personenbezogene Daten zu betrachten, was von der Kamera aufgenommen wird.
(2) Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist die berechtigten Interessen des Arbeitgebers geltend zu machen, und die Einwilligung seitens der betroffenen Person.
(3) Über die Tatsache der Verwendung des elektronischen Überwachungssystems auf dem gegebenen Gebiet hat man auf einem gut sichtbaren Platz eindeutig ein Warnungszeichen, Auskunft für Dritte, die das Gebiet aufsuchen möchten, zu platzieren so, dass sie sich besser orientieren können. Die Auskunft ist zu jeder Kamera zu gewähren. Diese Auskunft enthält Informationen über die Tatsache der durch das elektronische Überwachungssystem vorgenommenen Beobachtung sowie über das Ziel der Aufzeichnung, Speicherung der Video- und Audioaufnahmen mit personenbezogenen Daten, über die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, den Ort der Bewahrung der Aufnahmen, die Dauer der Bewahrung, die das System verwendende (betreibende) Person, den Kreis der zum Kennenlernen der Daten berechtigten Personen, ferner über die Bestimmungen für die Rechte der betroffenen Personen und die Ordnung der Geltendmachung dieser.
(4) Über die auf das beobachtete Gebiet eintretenden Drittpersonen (Kunden, Besucher, Gäste) können Video- und Audioaufnahmen mit ihrer Einwilligung erstellt und verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann auch mit schlüssigem Verhalten erteilt werden. Schlüssiges Verhalten ist insbesondere, wenn die sich dort aufhaltende natürliche Person auf das beobachtete Gebiet hineingeht, trotz des dort hinausgesetzten Informationszeichens, das das elektronische Überwachungssystem beschreibt.
(5) Die aufgezeichneten Aufnahmen können, sofern nicht mehr benutzt, höchstens 3 (drei) Arbeitstage bewahrt werden. Unter Benutzung versteht sich, wenn man die aufgezeichneten Video-, Audio, oder Video- und Audioaufnahmen sowie andere personenbezogene Daten für ein gerichtliches oder anderes behördliches Verfahren als Beweis zu verwenden wünscht.
(6) Diejenigen, deren Rechte oder berechtigte Interessen durch die Aufzeichnung der Daten der Video-, Audio, oder Video- und Audioaufnahmen betroffen sind, können binnen drei Arbeitstagen nach der Aufzeichnung der Video-, Audio-, sowie Video- und Audioaufnahmen durch die Beweisung ihrer Rechte oder berechtigten Interessen verlangen, dass diese Daten von deren Verantwortlichen nicht vernichtet bzw. nicht gelöscht werden.
(7) Man darf kein elektronisches Überwachungssystem in einem solchen Raum einsetzen, in dem die Beobachtung die Menschenwürde verletzen mag, insbesondere in Umkleideräumen, Duschräumen, Toiletten oder z.B. in Erste-Hilfe-Räumen, bzw. den dazugehörigen Warteräumen, ferner in Räumlichkeiten, in denen die Arbeitnehmer ihre Pause während der Arbeit verbringen sollen.
(8) Sofern sich auf dem Gebiet des Arbeitsplatzes rechtmäßig niemand aufhalten darf – insbesondere außer der Arbeitszeit oder an Feiertagen - , so kann das vollständige Gebiet des Arbeitsplatzes (z.B. Umkleideräume, Toiletten, Räumlichkeiten für Pausen) beobachtet werden.
(9) Zu der Besichtigung der mit dem elektronischen Überwachungssystem aufgezeichneten Daten sind außer den gesetzlich dazu Berechtigten das Bedienpersonal, der Vorsteher und der Stellvertretende des Arbeitgebers sowie der Arbeitsplatzvorsteher des beobachteten Gebiets berechtigt um Rechtsverstoße zu entdecken und die Funktionierung des Systems zu kontrollieren.
KAPITEL IV
DATENVERARBEITUNG IN VERBINDUNG MIT DEM VERTRAG
(1) Auf der Grundlage der Erfüllung des Vertrages verarbeitet die Gesellschaft die Daten der mit ihr als Kunden, Lieferanten in Vertragsbeziehung stehenden natürlichen Personen zwecks Abschluss, Erfüllung, Aufhebung des Vertrages und Gewährung von Vertragsbegünstigungen, und diese Daten sind: Name, Geburtsname, Geburtszeit, Name der Mutter, Adresse, Steuer-ID, Steuernummer, Nummer des Ausweises für Unternehmer oder Urproduzenten, Nummer des Personalausweises, Adresse, Sitz, Standort, Rufnummer, E-Mail-Adresse, Webseite, Bankkontonummer, Kundennummer (Käufer, Bestellungsnummer), Online-ID (Kunden-, Lieferantenliste, Stammkundenliste). Diese Datenverarbeitung ist auch dann rechtmäßig, wenn die Datenverarbeitung vor dem Abschluss des Vertrages dazu nötig ist, dass man auf Antrag der betroffenen Person Maßnahmen trifft. Empfänger der personenbezogenen Daten: Arbeitnehmer verantwortlich für die Aufgaben des Kundendienstes, Arbeitnehmer und Auftragsverarbeiter für Buchführung und Steuerung. Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten: 5 Jahre nach der Aufhebung des Vertrages.
(2) Der betroffenen Person ist vor dem Beginn der Datenverarbeitung mitzuteilen, dass die Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage Vertragserfüllung basiert, die Information kann auch im Vertrag erteilt werden.
(3) Die betroffene Person ist zu informieren darüber, dass ihre personenbezogenen Daten für den Auftragsverarbeiter übermittelt wurden.
(1) Zur Verarbeitung geeignete Daten: Name, Adresse, Rufnummer, E-Mail-Adresse, Online-ID der natürlichen Person.
(2) Ziel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten: Erfüllung des mit dem Partner als juristischer Person der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages, Geschäftsbeziehungen, Rechtsgrundlage: Einwilligung der betroffenen Person.
(3) Empfänger der personenbezogenen Daten, bzw. Empfängerkategorien: Arbeitnehmer der Gesellschaft, die für Aufgaben des Kundendienstes verantwortlich sind.
(4) Dauer der Bewahrung der personenbezogenen Daten: 5 Jahre nach der Aufhebung der Geschäftsbeziehung bzw. nach dem Bestehen des Vertreterstatus der betroffenen Person.
(1) Die Cookies sind kurze Dateien, welche von der besuchten Webseite auf dem Computer des Benutzers platziert werden. Zweck der Cookies ist die jeweiligen Infokommunikations-, Internetdienstleistung zu erleichtern und komfortabler zu machen. Sie haben zahlreiche Arten, aber können generell in zwei große Gruppen eingestuft werden. Einerseits die provisorischen Cookies, die von der Webseite nur im Laufe eines gegebenen Arbeitsprozesses (z.B. bei der Sicherheitsidentifizierung eines Bankings via Internet) auf dem Gerät des Benutzers platziert werden, andererseits die ständigen Cookies (z.B. Spracheneinstellung einer Webseite), die solange auf dem Computer verbleiben, bis sie von dem Benutzer gelöscht werden. Im Sinne der Richtlinien der Europäischen Kommission dürfen Cookies [es sei denn, sie sind zur Verwendung der jeweiligen Dienstleistung unerlässlich] nur beim Vorliegen der Einwilligung des Benutzers auf dem Gerät des Benutzers platziert werden.
(2) Im Falle von Cookies, die keiner Zustimmung des Benutzers bedürfen, hat man zum ersten Aufsuchen der Webseite Auskunft zu erteilen. Es ist nicht nötig den völligen Text der Auskunft über Cookies auf der Webseite zu publizieren, genug ist es, dass die Betreiber die Essenz der Auskunft kurz zusammenfassen, und durch einen Link auf die Zugänglichkeit der vollständigen Auskunft verweisen.
(3) Bei Cookies, die einer Zustimmung bedürfen, kann sich die Auskunft auch an den ersten Besuch der Webseite anschließen, sofern die Datenverarbeitung in Verbindung mit der Verwendung der Cookies bereits mit dem Aufsuchen der Seite beginnt. Sofern die Verwendung der Cookies mit der Inanspruchnahme einer von dem Benutzer explizite verlangten Funktion verbunden ist, dann kann auch diese Auskunft im Anschluss an die Inanspruchnahme der Funktion erscheinen. Auch in diesem Falle ist es nicht nötig den vollen Text der Auskunft über Cookies auf der Webseite erscheinen zu lassen, es ist genug eine kurze Übersicht der Essenz der Auskunft zu erteilen, und durch einen Link auf die Zugänglichkeit zur vollständigen Auskunft zu verweisen.
(1) Wie generell im Internet üblich, werden Cookies auch von der Gesellschaft auf ihrer Webseite eingesetzt. Cookies sind kleine Dateien, die eine Reihe von Charakters beinhalten, und welche dann auf dem Computer des Besuchers erscheinen, wenn der Besucher eine Webseite aufsucht. Zum Zeitpunkt des wiederholten Aufsuchens der Webseite wird die Webseite dank den Cookies imstande sein den Browser des Besuchers zu erkennen. Die Cookies können auch Einstellungen des Benutzers (z.B. ausgewählte Sprache) und andere Informationen speichern. Sie sammeln unter anderem Informationen über den Besucher und sein Gerät, prägen die individuellen Einstellungen des Besuchers ein, sie können z.B. bei der Benutzung von Online Einkaufskörben verwendet werden. Die Cookies erleichtern generell die Benutzung der Webseite, sie fördern, dass die Webseite für die Benutzer ein echtes Weberlebnis wird, und effiziente Informationsquelle darstellt, ferner sorgen sie für den Betreiber der Webseite für die Überwachung der Funktionierung der Webseite, die Verhinderung von Missbräuchen und für ungestörte Dienstleistungen hoher Qualität auf der Webseite.
(2) Während des Gebrauches der Webseite werden von unserer Gesellschaft über den Besucher und über das von ihm verwendete Gerät die folgenden Daten erfasst und verarbeitet:
• die IP-Adresse, die vom Besucher verwendet wird,
• Typ des Browsers,
• Eigenschaften des Betriebssystems des zum Browsing benutzten Gerätes (eingestellte Sprache),
• Zeitpunkt des Besuches,
• die besuchte (Sub-)Seite, Funktion oder Dienstleistung.
(3) Es ist nicht obligatorisch die Einsetzung von Cookies anzunehmen, zu bewilligen. Sie können die Einstellungen Ihres Browsers zurückstellen, damit er sämtliche Cookies ablehnt, oder zeigt, falls das System gerade ein Cookie schickt. Die meisten Browser nehmen zwar automatisch die Cookies als Voreinstellung an, diese können jedoch im Allgemeinen geändert werden um die automatische Annahme zu verhindern, und es wird jedes Mal die Option der Wahl angeboten.
Für die Cookie-Einstellungen der populärsten Browser siehe die nachfolgenden Links:
• Google Chrome: https://support.google.com/accounts/answer/61416?hl=hu
• Firefox: https://support.mozilla.org/hu/kb/sutik-engedelyezese-es-tiltasa-amit-weboldak-haszn
• Microsoft Internet Explorer 11: http://windows.microsoft.com/hu-hu/internet-explorer/delete-manage-cookies#ie=ie-11
• Microsoft Internet Explorer 10: http://windows.microsoft.com/hu-hu/internet-explorer/delete-manage-cookies#ie=ie-10-win-7
• Microsoft Internet Explorer 9: http://windows.microsoft.com/hu-hu/internet-explorer/delete-manage-cookies#ie=ie-9
• Microsoft Internet Explorer 8: http://windows.microsoft.com/hu-hu/internet-explorer/delete-manage-cookies#ie=ie-8
• Microsoft Edge: http://windows.microsoft.com/hu-hu/windows-10/edge-privacy-faq
• Safari: https://support.apple.com/hu-hu/HT201265
Außerdem richten wir aber die Aufmerksamkeit darauf, dass es vorkommen kann, dass gewisse Webseitefunktionen oder -Dienstleistungen ohne Cookies nicht richtig funktionieren werden.
(4) Die auf der Webseite eingesetzten Cookies sind selbst nicht geeignet die Identität des Benutzers festzustellen.
(5) Cookies, die auf der Webseite der Gesellschaft eingesetzt werden:
Diese Cookies sind erforderlich, dass die Besucher die Webseite browsen können, deren Funktionen und die auf der Webseite zugänglichen Dienstleistungen reibungslos und vollständig benutzen, einschließlich aber nicht ausschließlich der Einprägung von Operationen, die von dem Besucher auf den jeweiligen Seiten während eines Besuches vorgenommen werden. Die Dauer der Datenverarbeitung dieser Cookies bezieht sich nur auf den jeweiligen Besuch des Besuchers, mit dem Ende des Arbeitsganges, bzw. mit dem Schließen des Browsers wird diese Art der Cookies von dem Computer automatisch gelöscht.
Verarbeitete Daten: AVChatUserId, JSESSIONID, portal_referer.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 13/A, Absatz (3) des Gesetzes CVIII von 2001 über einzelne Fragen der elektronischen kommerziellen Dienstleistungen sowie der sozialen Informationsdienstleistungen (ung. Abkürz.: Elkertv.).
Ziel der Verarbeitung: das richtige Funktionieren der Webseite.
Sie ermöglichen für die Gesellschaft die Auswahl seitens des Benutzers bzgl. der Webseite einzuprägen. Vor und während der Benutzung dieser Dienstleistung kann der Besucher diese Verarbeitung jederzeit verbieten. Diese Daten können mit den ID-Daten des Benutzers verbunden werden und sie dürfen für Dritte ohne die Einwilligung des Benutzers nicht übermittelt werden.
2.1. Cookies zur Förderung der Benutzung:
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung seitens des Besuchers.
Ziel der Verarbeitung: die Effizienz der Dienstleistung zu erhöhen, das Erlebnis des Benutzers zu verstärken, die Benutzung der Webseite komfortabler zu machen.
Dauer der Datenverarbeitung: 6 Monate.
2.2. Cookies für die Leistung:
Google Analytics Cookies – für Details siehe:
https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/analyticsjs/cookie-usage
Google AdWords Cookies – für Details siehe:
https://support.google.com/adwords/answer/2407785?hl=hu
(1) Die Gesellschaft betreibt eine Facebook-Seite um ihre Produkte, Dienstleistungen bekannt zu machen und zu popularisieren.
(2) Fragen, die auf der Facebook-Seite der Gesellschaft gestellt werden, sind keine offiziell vorgelegten Beschwerden.
(3) Personenbezogene Daten, die auf der Facebook-Seite der Gesellschaft von den Besuchern veröffentlicht werden, werden von der Gesellschaft nicht verarbeitet.
(4) Für die Besucher sind die Bedingungen der Facebook für Datenschutz und Dienstleistung richtunggebend.
(5) Sofern rechtswidrige oder beleidigende Inhalte publiziert werden, hat die Gesellschaft das Recht die betroffene Person ohne vorherigen Bescheid von den Mitgliedern auszuschließen oder ihren Beitrag zu löschen.
(6) Die Gesellschaft haftet nicht für von den Benutzern veröffentlichte Dateninhalte, Beiträge, welche gegen Gesetze verstoßen. Die Gesellschaft haftet für keinerlei sich aus der Funktionierung der Facebook ergebenden Fehler, Betriebsstörungen oder für Probleme, die aus der Veränderung der Funktionen des Systems resultieren.
KAPITEL V
DATENVERARBEITUNG BASIEREND AUF GESETZLICHEN PFLICHTEN
(1) Auf der Grundlage der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten werden von der Gesellschaft zwecks der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zur Steuerung und Rechnungslegung (Buchführung, Versteuerung) die gesetzlich bestimmten Daten der mit ihr als Kunden, Lieferanten mit ihr in Geschäftsbeziehung tretenden natürlichen Personen verarbeitet. Die verarbeiteten Daten sind laut § 169 und § 202 des Gesetzes CXXVII von 2017 über die Mehrwertsteuer insbesondere: Steuernummer, Name, Adresse, Steuerstatus; laut § 167 des Gesetzes C. von 2000 über Rechnungslegung: Name, Adresse, Bezeichnung der die Wirtschaftstransaktion bestellenden Person oder Organisation, Unterschrift der Person, die die Durchführung der Anweisung oder der Verfügung bestätigt sowie die Unterschrift des Kontrolleurs je nach der Organisation; die Unterschrift des Empfängers auf den Unterlagen der Vorratsbewegungen und auf den Cash-Flow-Dokumenten, Unterschrift des Einzahlers auf den Gegenquittungen; laut dem Gesetz CXVII von 1995 über persönliche Einkommenssteuer (nachfolgend: Szja.): Nummer des Ausweises für Unternehmer, Nummer des Ausweises für Urproduzenten, Steuer-ID.
(2) Dauer für die Bewahrung von personenbezogenen Daten: 8 Jahre nach der Aufhebung des Rechtsverhältnisses als Rechtsgrundlage.
(3) Empfänger der personenbezogenen Daten: Arbeitnehmer und Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, die für Versteuerung, Buchführung, Lohnabrechnung und Sozialversicherung verantwortlich sind.
(1) Auf der Grundlage der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht werden von der Gesellschaft zwecks der Erfüllung von gesetzlichen Steuer- und Beitragszahlungspflichten (Bemessung von Steuern, Steuervorschüssen, Beiträgen, Lohnabrechnung, Administration für Sozialversicherung, Renten) die in Steuergesetzen vorgeschriebenen personenbezogenen Daten derjenigen betroffenen Personen – Arbeitnehmer, ihre Familienmitglieder, Beschäftigten, sonstige Begünstigten – verarbeitet, mit denen die Gesellschaft in Beziehung als Auszahler steht (Gesetz 2017:CL über die Ordnung der Versteuerung (nachfolgend: Art.) Artikel 7 Absatz 31). Der Kreis der verarbeiteten Daten wird unter § 50 Art definiert, einschließlich aber nicht ausschließlich: natürliche ID-Daten der natürlichen Person (einschließlich des vorherigen Namens und des Titels), Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Steuer-ID der natürlichen Person, Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.). Sofern diese von den Steuergesetzen an Rechtsfolgen gebunden sind, kann die Gesellschaft die Daten der Arbeitnehmer für Gesundheit (§ 40 des Szja.) und für Mitgliedschaft einer Gewerkschaft (§ 47 Absatz (2) b./ Szja.) verarbeiten um Steuer- und Beitragspflichten (Lohnabrechnung, Administration für Sozialversicherung) nachzukommen.
(2) Dauer für die Bewahrung personenbezogener Daten: 8 Jahre nach der Aufhebung des Rechtsverhältnisses als Rechtsgrundlage.
(3) Empfänger der personenbezogenen Daten: Arbeitnehmer und Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, die für Versteuerung, Lohnabrechnung und Sozialversicherung (Auszahler) verantwortlich sind.
KAPITEL VI
ÜBERSICHT DER RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
In diesem Kapitel geben wir zwecks Übersichtlichkeit und Transparenz eine kurze Zusammenfassung über die Rechte der betroffenen Person, die Details für die Ausübung welcher in dem nächsten Kapitel befindlich sind.
Recht auf vorherige Information
Die betroffene Person hat das Recht über die mit der Datenverarbeitung verbundenen Tatsachen und Informationen vor dem Beginn der Verarbeitung Auskunft zu bekommen.
(Verordnung Artikel 13-14)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Auskunftsrecht der betroffenen Person
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und über in der Verordnung definierte anschließende Informationen.
(Verordnung Artikel 15)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Recht auf Berichtigung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
(Artikel 16 der Verordnung).
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
(Artikel 17 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in der Verordnung definierten Voraussetzungen gegeben ist.
(Artikel 18 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.
(Artikel 19 der Verordnung)
Recht auf Datenübertragbarkeit
Unter in der Verordnung definierten Bedingungen hat die betroffene Person das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.
(Artikel 20 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Widerspruchsrecht
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz (1) Buchstaben e) (die Datenverarbeitung ist gemeinnützig oder ist zur Durchführung einer Aufgabe nötig, die im Rahmen der Ausübung einer dem Verantwortlichen übertragenen behördlichen Berechtigung vorgenommen wird) oder f) der Verordnung (die Verarbeitung ist zur Geltendmachung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder einer Drittperson nötig) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
(Artikel 21 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
(Artikel 22 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Beschränkungen
Durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter unterliegt, können die Pflichten und Rechte gemäß den Artikeln 12 bis 22 und Artikel 34 sowie Artikeln 12 bis 22 im Wege von Gesetzgebungsmaßnahmen beschränkt werden.
(Artikel 23 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.
(Artikel 34 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Recht auf behördlichen Rechtsbehelf)
Die betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes – wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
(Artikel 77 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde, oder falls die Aufsichtsbehörde die Beschwerde nicht erledigt, oder die betroffene Person binnen drei Monaten über die Entwicklungen oder den Ausgang des Verfahrens bezüglich der vorgelegten Beschwerde nicht benachrichtigt.
(Artikel 78 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Jede betroffene Person das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass die ihr aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
(Artikel 79 der Verordnung)
Für Details siehe nächstes Kapitel.
KAPITEL VII
DETAILS ÜBER DIE RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
Recht auf vorherige Auskunft
Die betroffene Person ist berechtigt über die mit der Datenverarbeitung verbundenen Tatsachen und Informationen vor dem Beginn der Verarbeitung Auskunft zu erhalten.
(Artikel 13 der Verordnung)
(Artikel 14 der Verordnung)
Auskunftsrecht der betroffenen Person
(Artikel 15 der Verordnung)
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
(Artikel 17 der Verordnung)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
(Artikel 18 der Verordnung)
Recht auf Datenübertragbarkeit
(Artikel 20 der Verordnung)
Widerspruchsrecht
(Artikel 21 der Verordnung)
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
(Artikel 22 der Verordnung)
Beschränkungen
(Artikel 23 der Verordnung)
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
(Artikel 34 der Verordnung)
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(Artikel 77 der Verordnung)
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
(Artikel 78 der Verordnung)
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
(Artikel 79 der Verordnung)
KAPITEL VIII
VORLEGUNG DES ANTRAGS DER BETROFFENEN PERSON
MASSNAHMEN DES VERANTWORTLICHEN
Es liegt dem Verantwortlichen ob zu beweisen, ob der Antrag eindeutig unbegründet oder übertrieben ist.
Győrújbarát, den 23. Mai 2018